Corona: Bundesrat verlängert Lockdown für die Gastronomie
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Die Massnahmen, die der Bundesrat am 17. Februar 2021 in einer Medienkonferenz bereits ankündigte, treten nun nach der Konsultation der Kantone tatsächlich in Kraft: Demnach gibt es ab 1. März erste Lockerungschritte für Läden und Freizeiteinrichtungen, Restaurants und Bars müssen noch warten – der Lockdown für die Gastronomie wird bis auf Weiteres verlängert. Die nächsten Öffnungsschritte sollen am 22. März erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.
Restaurantterrassen bleiben geschlossen
Nach der Ankündigung des verlängerten Lockdowns für Restaurants vergangene Woche, setzten sich viele Kantone dafür ein, zumindest die Aussenbereiche von Restaurants für Kunden aufsperren zu dürfen – aufgrund der erneut steigenden Covid-Fallzahlen, sieht der Bundesrat die Öffnung von Restaurantterrassen und Boulvardplätzen zum jetztigen Zeitpunkt allerdings frühestens ab dem 22. März vor.
Öffnung von Läden und Freizeitanlagen
Die ersten Öffnungsschritte ab dem 1. März beinhalten vor allem Aktivitäten, bei denen das Tragen einer Maske sowie das Einhalten von Abstand gewährleistet werden können, nur wenig Personen zusammenkommen oder die Kontakte im Freien erfolgen.
Demanch dürfen ab 1. März wieder alle Läden öffnen, wobei die Anzahl der Kunden beschränkt wird. Zudem dürfen auch Museen, Bibliotheken sowie die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitanlagen wieder eröffnen. Ebenfalls werden ab diesem Zeitpunkt auch Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien wieder zugänglich sein.
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