Corona: Gastronomie bleibt bis Ende Februar geschlossen
Der Schweizer Bundesrat verlängerte den Lockdown für die Gastronomie bis 28. Februar. Auch Läden müssen erneut schliessen.
Aufgrund der anhaltend hohen Corona-Fallzahlen und den neuen, ansteckenderen Virusvarianten verschärfte der Schweizer Bundesrat am 13. Januar die Schutzmassnahmen erneut und verlängert die im Dezember beschlossenen Bestimmungen um fünf Wochen: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben somit bis Ende Februar geschlossen.
Zudem beschloss der Bundesrat weitere Schritte, um die Kontakte massgeblich zu reduzieren: Neu gilt neben dem verlängerten Lockdown für die Gastronomie ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen und private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt.
Alle Massnahmen ab 18.1. im Überblick
- Verlängerung des Lockdowns um fünf Wochen
- Schliessung von Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs
- Private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden eingeschränkt
- Home-Office-Pflicht
Restaurants bleiben geschlossen
Der Bundesrat verlängert den im Dezember beschlossenen Lockdown für die Gastronomie bis Ende Februar. Neben Restaurants und Bars gilt die Schliessung ebenso für alle Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen. Weiterhin möglich bleibt allerdings das Abholen bestellter Waren vor Ort.
Neuer Lockdown für Läden
Neu werden ab Montag, 18. Januar, nun auch erneut alle Einkaufsläden und Märkte in der gesamten Schweiz geschlossen. Ausgenommen davon sind lediglich Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten, wie Apotheken oder der Lebensmittelhandel. Die Regelung, dass Läden (mit Waren des täglichen Bedarfs) nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, wird hingegen wieder aufgehoben.
Einschränkungen für Veranstaltungen
Ebenso werden private Veranstaltungen und Menschenansammlungen ab 18. Januar erneut eingeschränkt: An privaten Veranstaltungen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen, wobei auch Kinder zu dieser Anzahl gezählt werden. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden ebenfalls auf fünf Personen beschränkt.
Weitere Massnahmen am Arbeitsplatz
Dort wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, gelten ab 18. Januar schärfere Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz: Zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen gilt neu eine Maskenpflicht, sobald sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.