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Corona: Bundesrat erlässt neue Massnahmen

Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen sollen voraussichtlich bis Ende Februar geschlossen bleiben.

Update 6. Januar: Aufgrund der nach wie vor kritischen Lage beschloss der Bundesrat am 6. Januar, dass es bei den geltenden Massnahmen ab Samstag, 9. Januar, keine Ausnahmen mehr für Kantone mit günstiger epidemiologischen Entwicklung geben wird. Demnach müssen ab dem 9. Januar Restaurants sowie Kultur, Sport- und Freizeitbetriebe in der gesamten Schweiz geschlossen bleiben.

Verlängerung um fünf Wochen wahrscheinlich

Angesichts der angespannten Situation plant der Bundesrat zudem die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus bis Ende Februar zu verlängern. Demnach müssten Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen um weitere fünf Wochen geschlossen bleiben. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone an seiner Sitzung vom 13. Januar definitiv über die Verlängerung und deren Dauer entscheiden. Mit der Mitteilung über die mögliche Ausweitung der Schutzmassnahmen soll für die betroffenen Betriebe und Mitarbeitenden vor allem Planungssicherheit geschaffen werden.


Update 18. Dezember: Der Schweizer Bundesrat beschloss am 18. Dezember striktere Massnahmen für die gesamte Schweiz: Die neuen Massnahmen gelten ab Samstag, 22. Dezember und sind bis auf Weiteres bis zum 22. Januar 2021 befristet.

Alle neuen Massnahmen im Überblick

Der Bundesrat hat sich für einen zweiten Lockdown für alle Gastronomiebetriebe ausgesprochen: Alle Restaurants und Bars müssen somit ab dem 22. Dezember schliessen. Für die Festtage gibt es keine Ausnahmen. Offen bleiben dürfen lediglich Betriebskantinen, Schulkantinen sowie die Restauration für Hotelgäste. Take-Away-Angebote und Lieferdienste bleiben weiterhin erlaubt. 

Ebenso davon betroffen sind Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen: Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal fünf Personen weiterhin ausgeübt werden. Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich, Veranstaltungen mit Publikum bleiben allerdings verboten.

In Läden gilt neu eine strengere Kapazitätsbeschränkung: Die maximale Personenzahl ist dabei abhängig von der frei zugänglichen Ladenfläche. In allen Geschäften gelten zudem weiterhin strenge Schutzkonzepte, die Schliessung ab 19 Uhr bleibt weiterhin bestehen.

Kantone mit günstiger epidemiologischen Entwicklung können hingegen Erleichterungen beschliessen, wie etwa das Öffnen von Restaurants und Sporteinrichtungen. Massgebend ist hier wieder eine Reproduktionszahl, die während mindestens sieben Tagen unter 1 liegt.


Update 11. Dezember: Da sich die epidemiologische Lage in der Schweiz wieder verschlechtert, haben in den vergangenen Tagen bereits einige Kantone ihre Schutzmassnahmen angepasst. Der Bundesrat möchte diese nun vereinheitlichen, weshalb er in der Sitzung vom 11. Dezember die nationalen Massnahmen gegen die Ausweitung des Corona-Virus wieder verschärfe. Die neuen Regelungen gelten ab Samstag, 12. Dezember und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.

Alle Massnahmen ab 12. Dezember

Schweizweit müssen alle Gastronomiebetriebe um 19 Uhr schliessen. Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr. Take-Away-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis 23 Uhr geöffnet bleiben. Die Sperrstunde ab 19 Uhr betrifft auch Einkaufsläden und Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen. Diese müssen mit Ausnahme von Restaurants und Bars auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben.

Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung ist es allerdings erlaubt, die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Reproduktionswert während mindestens sieben Tagen unter 1 liegt. Zudem müssen im Kanton ausreichende Kapazitäten im Contact-Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sein. Möchte ein Kanton die Öffnungszeiten ausweiten, muss er sich mit den angrenzenden Kantonen absprechen.

Öffentliche Veranstaltungen werden mit Ausnahme von religiösen Feiern, Beerdigungen und politischen Kundgebungen verboten. Sportliche und kulturelle Aktivitäten sind nur noch in Gruppen bis fünf Personen erlaubt. Im privaten Bereich verzichtet der Bundesrat hingegen auf weitere Beschränkung, es bleibt somit bei der bisherigen Regelung mit maximal zehn Personen. Er empfiehlt jedoch, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken.


Update 4. Dezember: Aufgrund der weiterhin angespannten Situation angesichts der Corona-Krise beschloss der Bundesrat am 4. Dezember in einer Sitzung erneut schärfere Massnahmen für die Schweiz. Ziel sei es vor allem die Fallzahlen weiter zu reduzieren, insbesondere noch vor den Feiertagen.

Neue Regeln für Restaurants

Die Registrierungspflicht in Restaurants war bisher kantonal geregelt, in einigen Kantonen wie beispielsweise dem Tessin galt sie bereits seit Anfang Oktober. Nun führte der Bundesrat eine schweizweite Kontaktdatenpflicht ein: In Restaurants müssen somit die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch obligatorisch erhoben werden. Wie bisher dürfen maximal vier Personen an einem Tisch sitzen und es darf nur sitzend konsumiert werden.

Um die Kontakte vor Weihnachten auf ein Minimum zu beschränken, bleibt die Sperrstunde in Restaurants für die gesamte Schweiz bei 23 Uhr. Eine Ausnahme gibt es hingegen für Silvester, hier wird die Sperrstunde bis 1 Uhr verlängert


Update 19. Oktober: Der Bundesrat veröffentlichte am 19. Oktober an einer ausserordentlichen Sitzung schärfere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Die meisten Kantone haben in den vergangenen Wochen bereits einzelne Bestimmungen verschärft, nun wurden in Absprache mit den Kantonen einheitliche Massnahmen für die gesamte Schweiz veröffentlicht.

Alle Massnahmen im Überblick

  • Konsumation in Restaurationsbetrieben ist nur sitzend erlaubt
  • Maskenpflicht in allen in öffentlich zugänglichen Innenräumen, wie in Geschäften, Einkaufszentren, Restaurants, Bars, Discos, Spielsalons und Hotels
  • Maskenpflicht in Bahnhöfen, Flughäfen oder anderen Zugangsorten des öffentlichen Verkehrs
  • An privaten Veranstaltungen mit über 15 Personen gilt bei Konsumationen eine Sitzpflicht, anonsten eine Maskenpflicht
  • Verbot von spontane Menschenansammlungen mit mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum
  • Homeoffice-Empfehlungen für Arbeitgebende

Masken- und Sitzpflicht in Restaurants

Ab sofort gilt in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskentragpflicht, auch in allen Restaurants, Bars, Clubs und Hotels, mit Aussnahme der Gästezimmer. Die Maske darf nur abgenommen werden, wenn ein Gast sitzt. Zudem ist das Konsumieren von Speisen und Getränken in allen Gastronomiebetrieben und Ausgehlokalen wie Bars oder Clubs nur noch sitzend erlaubt, unabhängig davon, ob in Innenräumen oder im Freien.

Neue Regeln für private Veranstaltungen

Der Bundesrat hat zudem neue Bestimmungen für private Events aufgestellt: So darf an privaten Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen künftig nur noch sitzend konsumiert werden. Wer nicht an seinem Platz sitzt, muss eine Maske tragen. Ausserdem müssen die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten und die Kontaktdaten erhoben werden. Private Veranstaltungen mit über 100 Personen müssen zudem, wie bei öffentlichen Veranstaltungen, über ein Schutzkonzept verfügen und dürfen nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen durchgeführt werden.

Keine Versammlungen im öffentlichen Raum

Um zu verhindern, dass private Anlässe in den öffentlichen Raum verlagert werden, sind nun auch spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten, etwa auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen oder in Parkanlagen. Organisierte Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind hingegen mit den entsprechenden Schutzmassnahmen weiterhin erlaubt, wie beispielsweise politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen.

Seit dem Ende der «ausserordentliche Lage» am 19. Juni, und der damit einhergehenden Lockerungen der Schutzmassnahmen, liegt die Zuständigkeit der Bewältigung des Corona-Virus  bei den Kantonen.

admin.ch

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
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