Der Lockdown in der Schweiz geht weiter.

Der Lockdown in der Schweiz geht weiter.
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Corona: Weitere Kantone rufen Teil-Lockdown aus

In Basel-Stadt werden erneut alle Gastronomiebetriebe geschlossen, in Zürich, Thurgau und Basel-Landschaft wird die Sperrstunde ausgeweitet und in Graubünden gibt es einen zweiwöchigen Lockdown.

Update 9. Dezember: Angesicht der stark steigenden Corona-Infektionsfälle und der damit verbundenen kritischen Situation im Gesundheitswesen beschloss der Bundesrat am 4. Dezember schärfere Massnahmen für die gesamte Schweiz. Nun rufen immer mehr Kantone einen Teil-Lockdown aus und verhängen strengere Regelungen, die über die vom Bundesrat verordneten Massnahmen hinausgehen.

Zürich

Der Kanton Zürich beschloss aufgrund der aktuellen Corona-Situation mit 10. Dezember weitere Einschränkungen für die Gastronomie. Laut Bundesverordnung dürfen in Lokalen höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen – in Zürich dürfen das ab Donnerstag nur noch Personen aus zwei Haushalten sein. Zudem beschloss der Regierungsrat, dass die Sperrstunde um eine Stunde vorgezogen wird, womit Restaurants bereits um 22 Uhr schliessen müssen.

Neben den Gastronomiebetrieben müssen auch alle weiteren öffentlich zugänglichen Betriebe um 22 Uhr zusperren, wie etwa  Einkaufsläden, Take-Aways, Tankstellenshops, 24h-Shops sowie Unterhaltungs-, Sport- und Freizeitbetriebe. Zudem werden Sonntags- und Feiertagsverkäufe vom 24. Dezember bis 10. Januar verboten und die Höchstzahl von Personen bei Versammlungen im öffentlichen Raum auf zehn reduziert. Die Massnahmen sind bis 10. Januar 2021 gültig.
zh.ch

Solothurn

Der Regierungsrat des Kanton Solothurn verschärft mit 11. Dezember 2020 seine Schutzmassnahmen: Demnach werden ab Freitag alle Bars im Kanton geschlossen. Zudem wird auch die Sperrstunde von Restaurants vorgezogen, womit diese zwischen 21 Uhr und 6 Uhr ebenfalls zusperren müssen. Ausnahmen von der Sperrstunde gibt es für Lieferdienste, Restaurationsbetriebe für Hotelgäste und Betriebskantinen.

Ausserdem dürfen nur noch maximal 50 Personen gleichzeitig in Gastronomiebetrieben anwesend sein. Auch Veranstaltungen im öffentlichen Raum werden auf maximal 15 Personen beschränkt. Ausnahmen gibt es an den Festtagen für religiöse Veranstaltungen. Die Reglungen gelten bis 31. Januar 2021.
so.ch

Basel-Stadt

Um einer Ausbreitung der Corona-Pandemie im Kanton Basel-Stadt entgegenzuwirken, verschärfte der Regierungsrat mit 23. November seine Schutzmassnahmen und verordnete mitunter die Schliessung aller Gastronomiebetriebe. Nun wurden diese Massnahmen um eine Woche, bis 20. Dezember verlängert. Bis dahin müssen somit auch Take-Aways zwischen 23 und 5 Uhr geschlossen bleiben sowie alle öffentlichen Freizeiteinrichtungen wie Hallenbäder, Fitnesszentren oder Casinos. Zudem gilt eine Teilnehmerbeschränkung von 15 Personen bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen.
bs.ch

Basel-Landschaft

Anders als in Basel-Stadt verordnete der Regierungsrat von Basel-Landschaft keine einheitliche Schliessung der Gastronomiebetriebe. Allerdings gilt in dem Kanton ab 11. Dezember eine vorgezogene Sperrstunde, womit alle Restaurants ab 21 Uhr geschlossen haben müssen – auch an Weihnachten und Silvester. Davon ausgenommen sind Hauslieferdienste, Betriebskantinen und Hotelrestaurants für Hotelgäste.

Pro getrennter Raumeinheit dürfen sich in Restaurants zudem nur noch maximal 50 Personen in einem Betrieb aufhalten. Ausserdem werden Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen ab Freitag verboten, Ausnahmen bestehen an Feiertagen für religiöse Zeremonien, im Bereich der Bildung, für politische Aktivitäten und Beerdigungen. Unterhaltungs- und Freizeitinstitutionen werden geschlossen. Die Massnahmen gelten bis 17. Januar 2021.
baselland.ch

Thurgau

Die Thurgauer Regierung beschloss angesichts der steigenden Corona-Fallzahlen die Sperrstunde für Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe mit 9. Dezember auszuweiten: Demnach müssen alle Gastronomiebetriebe sowie Take-Away-Betriebe, Verkaufsstellen für Getränke und Speisen, insbesondere auch an Bahnhöfen und Tankstellen und Lieferdienste zwischen 22 und 6 Uhr schliessen. Pro Tisch dürfen die vier Personen einer Gästegruppe, wie in Zürich, aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten stammen.

Zudem dürfen auch an privaten Veranstaltungen maximal zehn Personen aus zwei verschiedenen Haushalten anwesend sein. Bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten dürfen ebenfalls nur noch maximal zehn Personen teilnehmen. Ausnahmen gibt es für religiöse Veranstaltungen, Beerdigungen, im Bildungs-Bereich und für politische Aktivitäten. Die Massnahmen sind bis Mittwoch, 23. Dezember 2020, befristet.
tg.ch

Graubünden

Um die Ansteckungen mit dem Corona-Virus zu reduzieren verordnete die Bündner Regierung schärfere Schutzmassnahmen, womit alle Restaurants und Bars im Kanton vorerst für zwei Wochen geschlossen bleiben müssen. Ausnahmen bestehen für Take-Away-Betriebe, Hauslieferungen, Kantinen und Hotelrestaurants für die Hotelgäste.

Ebenfalls geschlossen werden alle Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen oder Eissportanlagen. Zudem sind auch Versammlungen und Treffen von mehr als zehn Personen im privaten und öffentlichen Raum verboten, ausgenommen sind lediglich politische Anlässe, religiöse Gottesdienste und Beerdigungen. Die Massnahmen gelten bis 17. Dezember 2020.
gr.ch


Update 4. November: Nach dem Jura und Genf verhängen nun auch die Westschweizer Kantone Neuenburg, Freiburg, Waadt und Wallis einen Teil-Lockdown: Restaurants und Bars müssen kurzfristig schliessen.

Wallis

Um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, ergreift das Wallis weitere Schutzmassnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie: Ab Freitag, 6. November, müssen sämtliche Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Cafés und Bars schliessen – die Massnahme tritt ab 6.11., 22 Uhr, in Kraft und gilt bis 30. November 2020. Davon betroffen sind auch Bäckerei-, Tankstellen-, Bahnhof-, Hotel- und Campingbars. Zudem sind sowohl Lebensmittel- als auch Mahlzeiten-Hauslieferdienstleistungen sowie Take-Aways mit Ausgabemöglichkeiten nur noch bis 22 Uhr erlaubt.
vs.ch

Neuenburg

Der Neuenburger Staatsrat hat beschlossen ab Mittwoch, 4. November, 23 Uhr, alle Restaurants und Bars sowie kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater zu schliessen. Diese Massnahme gilt allerdings nicht für Hotels. Zudem dürfen keine religiösen Zeremonien mehr abgehalten werden, Ausnahme sind Trauerfeiern für bis zu 50 Personen. Bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen und Versammlungen, sind ab sofort in Innenräumen als auch im Freien nicht mehr als fünf Personen erlaubt. Die Massnahmen sollen bis mindestens 22. November andauern.
ne.ch

Freiburg

Aufgrund der alarmierenden Situation schliesst auch der Staatsrat Freiburg mit Mittwoch, 4. November, 23 Uhr, alle Restaurants und Bars sowie die meisten öffentlich zugänglichen Einrichtungen wie Theater, Museen, Kinos, Freizeitzentren, aber auch Fitnesszentren, Schwimmbäder und andere Wellness-Bereiche. Geschäfte und persönliche Dienstleistungstätigkeiten, wie Coiffeure und Schönheitssalons, sind von diesem Verbot nicht betroffen. Die Massnahmen sind bis 30. November gültig. Die Regierung fordert die Bevölkerung zudem dazu auf, Kontakte so weit wie möglich einzuschränken, auf unnötige Reisen zu verzichten und riskante Aktivitäten zu vermeiden.
fr.ch

Waadt

Auch der Kanton Waadt erweitert seine Corona-Schutzmassnahmen: Mit Mittwoch, 4. November, 17 Uhr, müssen alle Gastronomiebetriebe, wie Restaurants und Bars schliessen, genauso wie andere öffentliche Einrichtungen: Hierzu zählen unter anderem Kasinos, Museen, Wellness-Zentren, aber auch Hotels, Kinos und Theater. Zudem werden öffentliche und private Veranstaltungen auf maximal fünf Personen beschränkt. Der Staatsrat fordert darüber hinaus dazu auf, das soziale und kulturelle Leben soweit als möglich herunterzufahren.
vd.ch
 

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
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