Zürich verschärft Corona-Massnahmen
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Da die Anzahl positiv getesteter Corona-Fälle in den vergangenen Wochen schweizweit wieder zugenommen hat, beschloss der Zürcher Regierungsrat neue Massnahmen für die Gastronomie und den Einzelhandel.
Alle neuen Massnahmen im Überblick
- Maskenpflicht in Lokalen und Bars, in denen die Konsumation nicht sitzend erfolgt, sowie in Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen
- Maskenpflicht für das Servicepersonal
- Maskenpflicht bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen
Maskenpflicht in Clubs und bei Events
Update vom 14. Oktober: Der Kanton Zürich verschärft erneut die Schutzmassnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus: In Gastronomiebetrieben und Bars, in denen die Konsumation nicht ausschliesslich sitzend erfolgt, sowie in Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen gilt ab Donnerstag, 15. Oktober, eine generelle Maskenpflicht. Zum Schutz des Personals und der Gäste wird zudem in allen Gastronomiebetrieben eine Maskenpflicht für das Servicepersonal eingeführt.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen gilt ab 15. Oktober zudem in Innenräumen eine Maskenpflicht, wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Bisher lag die Grenze bei 100 Personen. Die Massnahmen gelten vorerst bis zum 31. Oktober.
Massnahmen seit dem 27. August
- Gastronomiebetriebe sind dazu verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste aufzunehmen.
- In Restaurants, Bars und Clubs dürfen pro Innenbereich gleichzeitig höchstens 100 Personen anwesend sein.
- Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen dürfen nur mehr unter bestimmten Schutzmassnahmen durchgeführt werden.
- Maskenpflicht in allen Innenräumen von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten.
Neue Kontaktdaten-Pflicht für die Gastronomie
Bereits seit Mai war die Angabe von Gäste-Daten auf freiwilliger Basis möglich, ab 27. August sind Schweizer Gastronomiebetriebe nun dazu verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste aufzunehmen. Sowohl bei Familien als auch bei Gruppen genügt allerdings die Erfassung der Kontaktdaten einer Person.
Maximal 100 Gäste in Lokalen
In Gastronomiebetrieben einschliesslich Bars, in denen die Konsumation nicht ausschliesslich sitzend erfolgt, sowie von Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen dürfen pro Innenbereich gleichzeitig höchstens 100 Personen anwesend sein. Innerhalb des gesamten Betriebes, inklusive Innen- und Aussenbereich, dürfen sich nur noch 300 Personen gleichzeitig aufhalten.
Veranstaltungen bis 100 Personen
Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen oder 300 Personen im gesamten Innen- und Aussenbereich müssen bestimmte Massnahmen erfüllt werden: Wenn der erforderliche Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder keine Gesichtsmasken getragen werden, muss der Betrieb ein Schutzkonzept vorlegen.
Die Begrenzung gilt auch für Sportanlässe, Theateraufführungen, Kinovorführungen, Konzerte, Gottesdienste oder Ferienlager. Auch private Veranstaltungen wie Hochzeiten und Geburtstagsfeste fallen darunter.
Maskenpflicht in Geschäften
Die Zürcher Regierung verkündete zudem eine generelle Maskenpflicht in allen Innenräumen von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten, wie sie bereits für den öffentlichen Verkehr gilt. Das Tragen einer Maske in Geschäften ist neben Zürich bereits in den Kantonen Basel-Stadt, Waadt, Genf, Jura und Neuenburg verpflichtend.
«Die Behörden haben die Situation zurzeit im Griff, es gilt aber vorausschauend zu handeln und präventive Massnahmen zu ergreifen, damit der Kanton Zürich nicht zum Risikogebiet wird.»
Regierungspräsidentin Silvia Steiner
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