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Zürcher Beizen dürfen Aussenbereich erweitern

Die Stadt Zürich kommt den Gastronomen entgegen: Mit der Wiedereröffnung dürfen sie ihren Aussenbereich, unter Einhaltung bestimmter Bedingungen, auf öffentlichen Grund erweitern.

Die Schweizer Gastronomie wurde durch die Corona-Krise und den damit verbundenen Folgen des vom Bundesrat erlassenen Notrechts schwer getroffen. Mit der angekündigten Wiedereröffnung der Gastronomie ab 11. Mai sind nun strenge Hygiene- und Abstandsregeln vorgeschrieben, die für viele Restaurantbetreiber schwer umzusetzten sind. Zudem können dadurch deutlich weniger Gäste bewirtet werden als im Normalbetrieb.

Karin Rykart, die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements der Stadt Zürich, hat nun aufgrund der Notlage beschlossen diesen Betrieben entgegen zukommen: Zürcher Restaurants dürfen somit ihre Aussenfläche auf den öffentlichen Grund kostenlos erweitern. Die Erlaubnis gilt ab dem 11. Mai und ist temporär bis maximal Ende Oktober 2020 gültig.

Die Nutzung der öffentlichen Fläche ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft: So muss beispielsweise ein Durchgang für die Passanten von mindestens zwei Metern frei bleiben und das Reinigen der Gehwege durch die ERZ Entsorgung + Recycling Zürich muss weiterhin möglich sein. Insgesamt dürfen mit der erweiterten Aussenfläche auch nicht mehr Gäste bewirtet werden als im Normalbetrieb. Die Fläche muss ausserdem vor dem Restaurant liegen und ist nur dann vor angrenzenden Liegenschaften erlaubt, wenn deren  Eigentümerschaft damit einverstanden sind.

stadt-zuerich.ch

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
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