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Werbeeinschränkung von Champagner gelockert

Nur zwölf Monate nach der Einführung der Vorschriften, die Werbeaktionen für Champagner in Frankreich beschränken, sollen diese nun wieder aufgehoben werden.

Im Januar 2019 wurde in Frankreich ein Gesetz eingeführt, das die Art der Werbeaktionen für bestimmte im Inland produzierte Waren, von Stopfleber bis hin zu Champagner, einschränkt. Nachdem die Champagne in den vergangenen zwölf Monaten allerdings bereits enorme Verkaufsrückgänge verzeichnete – laut dem Branchenmagazin «The Drinks Business» sind die weltweiten Champagnerlieferungen auf den niedrigsten Stand seit der globalen Finanzkrise gesunken – sollen die gesetzlichen Vorschriften, die Teil des umfassenden Regierungsgesetzes «Loi EGalim» sind, nun wieder gelockert werden.

Im Detail begrenzt die neue Gesetzgebung die Menge an Champagner, die im Rahmen der Verkaufsförderung verkauft werden darf sowie das Ausmass des Preisnachlasses: Die Obergrenze für Preissenkungen liegt somit zurzeit bei 34 Prozent des Produktwertes, womit «Buy-one-get-one-free»-Geschäfte ausgeschlossen werden.

Ursprünglich wurde das Gesetz eingeführt, um die Existenz der französischen Landwirte zu schützen, indem ihnen ein fairer Preis für ihre Produkte von Grosskäufern, wie globalen Supermarktgruppen garantiert wird. Tatsächlich wirkten sich die Vorschriften aufgrund fehlender Geschäfte aber negativ auf das Verkaufsvolumen aus, vor allem in der Vorweihnachtszeit. Die französische Regierung soll daher nun eine Lockerung der Vorschriften zur Einschränkung der Champagner-Einzelhandelspromotionen planen –  allerdings vorerst nur zu den wichtigen Zeiten des Champagnerkaufs, wie Weihnachten, Ostern und möglicherweise auch am Valentinstag sowie am Mutter- und Vaterag.

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