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Weitere Lockerungen für die Gastronomie

Neue Lockerungsschritte lassen in Restaurants wieder grössere Gruppen zu, die Zwei-Meter-Abstands-Regel bleibt vorerst.

Der Bundesrat veröffentlichte am 27. Mai neue Lockerungs-Massnahmen für die Schweizer Gastronomie, nachdem die Restaurants mit 11. Mai wieder eröffnen durften. So werden die Beschränkungen der Gruppengrössen im Restaurant von vier Personen ab dem 6. Juni aufgehoben. Ab einer Gruppe von vier Personen sind die Gastronomiebetreibe allerdings verpflichtet die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Die Konsumation soll auch weiterhin ausschliesslich sitzend erlaubt sein, zudem müssen alle Betriebe um Mitternacht schliessen. Ab dem 6. Juni sind aber auch Aktivitäten wie Live-Musik wieder möglich.

Ab dem 30. Mai wird auch das Versammlungsverbot wieder aufgehoben: Im Freien und an Anlässen sind somit wieder grössere Gruppen bis zu 30 Personen, anstatt wie bisher fünf, zugelassen. Ab dem 6. Juni sind zudem auch private sowie öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder erlaubt, wie etwa Hochzeiten oder Theatervorstellungen.

Badis und Campingplätze öffnen wieder

Im Hinblick auf Campingplätze, Zoos, Theater, Kinos, Bergbahnen und Schwimmbäder veröffentlichte Gesundheitsminister Alain Berset eine frühere Wiedereröffnung: Die Freizeiteinrichtungen werden, unter verschiedenen Schutzmassnahmen, ab dem 6. Juni ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen.

Bundesrat beendet ausserordentliche Lage

Aufgrund der aktuell niedrigen Zahlen bei den Corona-Infektionen plant Berset zudem die ausserordentliche Lage nach drei Monaten am 17. Juni, zu beenden und somit die Notlage in der Schweiz aufzuheben. Das würde das Notrechtsregime des Bundesrates in der Coronakrise beenden, womit die Kantone wieder eigene Massnahmen beschliessen könnten.

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
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