Weinfälscher Kurniawan legt Berufung ein

Der grösste Weinfälscher aller Zeiten fechtet das Urteil an – es drohen ihm hohe Haft- und Geldstrafen.

Im August 2014 wurde nach mehrmaliger Verschiebung das Urteil gegen den wohl grössten Weinfälscher der Geschichte gefällt: Rudy Kurniawan wurde in New York zu einer Haftstrafe von zehn Jahren sowie einer Entschädigungszahlung in der Höhe von über 29 Millionen US-Dollar verurteilt. Bekannt wurde Kurniawan auch unter dem Namen «Dr. Conti», da er mit Vorliebe Weine der weltberühmten Domaine de la Romanee-Conti fälschte. Aktuell sitzt der chinesischstämmige Indonesier seine Haftstrafe ab, seine Anwälte haben nun aber Berufung gegen das Urteil eingereicht. Die bestätigt Jerry Mooney, einer von Kurniawans Anwälten, gegenüber Decanter.com.

Luxus-Leben
Ab 2004 machte sich der damals 28-Jährige Kurniawan in der Weinwelt einen Namen als manischer Sammler, der bei Auktionen Bieterschlachten um die grössten Raritäten lieferte. Zahlreiche Promis zählten zu seinen Freunden, weil er sie mit den unwahrscheinlichsten Wein-Spezialitäten beliefern konnte. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei den vermeintlich edlen Kreszenzen um Fälschungen, die Kurniawan in seiner wenig glanzvollen Küche mit Druckern, Etiketten von berühmten Châteaux und einem Sack Korken hergestellt hatte. Mit dem Erlös dieser Fälschungen leistete sich «Dr. Conti» ein Leben im Luxus.

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Drei Berufungs-Punkte
In dem 85 Seiten starken Berufungsschreiben stützen sich Kurniawans Anwälte laut wine-searcher.com auf drei Punkte, wovon zwei bereits in der ersten Verhandlung vorgebracht, jedoch vom Gericht zurückgewiesen wurden. Einer davon: das FBI habe bei der Durchsuchung von Kurniawans Wohnung im Jahr 2012 keinen entsprechenden Durchsuchungsbefehl gehabt, weswegen die aus der Durchsuchung resultierenden Ergebnisse nicht vor Gericht hätten zugelassen werden dürfen. Um sicherzugehen, dass Kurniawan an der dem FBI bekannten Adresse lebe, habe ein FBI-Officer an Kurniawans Tür geklopft und behauptet, er sei ein Nachbar, der sein Haustier verloren habe. Am nächsten Tag stand der Durchsuchungstrupp frühmorgens vor der Türe. Kurniawan durfte der Durchsuchung nicht beiwohnen und wurde danach sofort festgenommen. Seitdem befindet er sich in polizeilichem Gewahrsam.

Kurniawans Anwälte bemängeln zudem die Anklageschrift: mehrere Fälle, in denen Kurniawan gefälschten Wein verkauft hat, wurden zu einem zusammengefasst. Die Verteidigung geht davon aus, dass lediglich zwei der sechs zusammengefassten »Taten« vor Gericht zugelassen worden wären, wären sie einzeln verhandelt worden.

Und auch, dass die im Urteil festgesetzte Entschädigungszahlung in der Höhe von 29 Millionen US-Dollar ungerechtfertigt sei, führen Kurniawans Anwälte als Berufungsgrund an. Die finanziellen Schäden für die Opfer seien vor Gericht unverhältnismässig dargestellt worden.

Fall könnte neu afgerollt werden
Sollten Kurniawans Anwälte mit der Berufung Erfolg haben, könnte der Fall wieder aufgerollt werden. Bis zum 10. Juli hat das Gericht nun Zeit, auf die Berufung zu reagieren. Ein finales Urteil könnte, glaubt man Kurniawans Anwalt, noch bis Ende des Jahres auf sich warten lassen.

(Redaktion)