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Voting: Die beliebtesten Rooftop- & Panorma-Locations der Schweiz 2023

Egal ob beim ausgedehnten Brunch, zum Dinner oder Sundowner – welche Rooftop- oder Panormabars bieten atemberaubende Aussichten? Stimmen Sie jetzt für Ihren Favoriten!

Egal ob tagsüber zum Brunch und Lunch oder abends, um die letzten Sonnenstrahlen mit einen kühlen Drink zu geniessen: Den Spätsommer und Herbst geniessen wir am liebsten über den Dächern der Stadt oder mit herrlichem Ausblick über den See.

Wir suchen daher die beliebtesten Rooftop- und Panorma-Locations der Schweiz. Wir starten mit einer Nominierungsphase, in der alle ihre Lieblingsbetriebe nennen können. Aus den meistgenannten Lokalen werden die Top 10 erstellt, über die anschliessend zwei Wochen lang abgestimmt werden kann.

Nominieren Sie Ihr Lieblingslokal für das kommende Voting:


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NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschliessen.

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