Die Altstadt von Luzern

Die Altstadt von Luzern
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Schweizer Städte gewähren Restaurants mehr Aussenplätze

Nach Zürich darf nun auch die Gastronomie in Luzern, Bern, Basel und Zug ihren Aussenbereich auf öffentlichen Grund ausweiten.

Um die Gastronomen zu unterstützen, ermöglichen ihnen die Regierungsräte beziehungsweise die Stadträte vorübergehend die Ausdehnung ihrer bestehenden Aussenbestuhlung, um ihnen die Möglichkeit zu bieten auch im Rahmen der Abstandsregeln mehr Gäste zu empfangen.

Basel

Die Basler Regierung gewährt Restaurants und Cafés die Ausdehnung der Aussenbereiche auf öffentlichen Grund, solange bestimmte Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden. So muss für Passanten auf den Gehwegen immer ein mindestens zwei Meter breiter Durchgang offenbleiben, im Bereich von Tram- oder Bushaltestellen ist eine Ausdehnung hingegen nicht möglich. Zudem muss die Aussenfläche vor dem eigenen Restaurant beziehungsweise Café liegen, bei einer Fläche vor einem anderen, angrenzenden Gebäude ist im Vorfeld ein schriftliches Einverständnis der Grundstückseigentümerschaft der betroffenen Liegenschaft nötig. Auch die Reinigung durch die Stadtreinigung muss weiterhin gewährleistet sein. Insgesamt dürfen die Restaurants dabei auch nicht mehr Gäste im Freien empfangen, als vor den Schutzmassnahmen. Die Sonderregelung gilt laut der Regierung ab sofort für die Dauer der Distanzregeln – längstens bis zum 15. November 2020.

Bern

Auch die Stadt Bern möchte die Gastronomiebranche unterstützen, um eine Konkurswelle durch die Wiedereröffnung der Gastronomie zu verhindern sowie wie eine erneute Zunahme der Infektionen. «Dies kann nur gelingen, wenn die Schutzkonzepte breitflächig korrekt umgesetzt werden und gleichzeitig tragfähige Umsätze erwirtschaftet werden können», heisst es in einer Aussendung des Gemeinderats der Stadt Bern. Die Stadt gewährt den Restaurantbetreibern daher bereits bestehende Aussenflächen der Gastgewerbebetriebe auf den öffentlichen Raum zu erweitern. Zudem werden die gesamten Aussenbestuhlungsflächen vom 16. März bis Ende Mai 2020 nicht in Rechnung gestellt.

Luzern

Der Luzerner Stadtrat ermöglicht es Gastronomiebetrieben ebenfalls, öffentlichen Grund für mehr Aussenfläche zu nutzen. Damit möchte er dem Gastgewerbe «mit einer pragmatisch ausgerichteten und rasch umsetzbaren Lösung» entgegenkommen. So kann für die Erweiterung von Aussenflächen auf Basis einer zeitlichen Befristung und weiterer Auflagen bis maximal Ende Oktober 2020 auf das Baubewilligungsverfahren verzichtet werden. Grundsätzlich sollen hierbei vor allem Anliegen bewilligt werden, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sich keine neuen Nutzungskonflikte, wie beispielsweise Lärmbelästigung der Nachbarn, ergeben. Zudem müssen sicherheitsrelevante Anforderungen erfüllt werden, wie das Einhalten von Mindestabständen auf Gehwegen sowie auf Fahrbahnstreifen für Rettungsfahrzeuge oder Fahrzeuge im öffentlichen Dienst. Die Möglichkeit, die Aussenfläche zu erweitern, besteht allerdings nur für Restaurants, die bereits über Plätze im Freien verfügen.

Zug

Für Gastronomiebetriebe, die Sitzplätze im Freien anbieten, schafft auch die Stadt Zug die Möglichkeit, die Fläche für die Aussenplätze unentgeltlich zu erweitern. «Damit soll den Gastrobetrieben das Einhalten der Abstandsregeln erleichtert werden und wir können sie pragmatisch unterstützen», sagt der zuständige Stadtrat Urs Raschle. Die mögliche Erweiterung der Aussenbestuhlung können interessierte Betriebe zusammen mit den Verantwortlichen der Stadt Zug vor Ort besprechen, teilte der Zuger Stadtrat in einem Statement mit. Die Erweiterung ist allerdings nur unter Einhaltung des Strassenverkehrsrechts möglich sowie unter Berücksichtigung von Zufahrten für Rettungsdienste und Polizei.

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
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