Restaurant der Woche: Smith and de Luma
«Smith and de Luma» bietet seinen Gästen mit dem Koch Alan Hamilton einen Meister seines (Fleisch-)Handwerkes. Die Weinkarte bietet für jeden Geschmack unzählige Weine.
Das Binz-Quartier am Fusse des Uetlibergs mausert sich schon seit einiger Zeit zum neuen Trendviertel Zürichs. Kulinarisch galt die Gegend lange Zeit als Brachland. Seit Ende Oktober befindet sich im ehemaligen «G27» jedoch das «Smith and de Luma», das schnell zum neuen Hotspot der Szene avancierte. In einem der letzten Industriebauten der Stadt punktet man allein schon durch das grandiose Ambiente. Die hohen Räume, grossen Fenster und liebevoll ausgewählten Details sorgen für Industrieromantik in edler Form. Die Gäste nehmen an langen Tischen Platz und können von hier aus das rege Treiben in der Küche verfolgen.
Das «Smith and de Luma» ist die kulinarische Fusion des Weinhauses «Smith & Smith» mit dem Delikatessenanbieter «LUMA». Befolgt wird das kurze, aber knackige Motto: «Geile Weine und veredeltes Fleisch». Und so werden in dem Steakhaus Dry-Aged-Delikatessen mit Raritäten aus dem Smith-Weinkeller ergänzt. Ohne viel Chichi steht der Geschmack in jeder Hinsicht im Mittelpunkt. Der gebürtige Ire Alan Hamilton herrscht über das kulinarische Angebot. Eine seiner Vorlieben sind die «Second Cuts» wie Hanger Steak oder Secreto. Durch seine handwerkliche Meisterleistung verwandeln sich die angeblichen «zweitklassigen» Stücke zu einem grossartigen Geschmacksträger.
Das Fleisch liefert «Luma Beef». Ihre Spezialität ist mit einem Sporenpilz behandeltes Schweizer Fleisch, er macht die Stücke extrem zart. So wundert es uns nicht, dass sowohl das Kalbskotelett als auch die Black-Angus-Hochrippe butterzart auf den Tisch kommen. Dazu sollte man unbedingt die hausgemachten, knusprigen und in Entenfett ausgemachten Pommes probieren. Zu allen Gerichten gibt es den passenden Wein aus der riesigen Auswahl von Smiths Weinkeller.
Smith and de Luma
Grubenstrasse 27
8045 Zürich
T: +41 77 4113122
www.smithanddeluma.ch
Aus dem Falstaff Nr. 03/2017