Nordwestschweiz: Weitere Corona-Massnahmen für die Gastronomie
In den Schweizer Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn sind in Restaurants, Clubs und Bars sowie an Veranstaltungen nur noch 100 Personen zugelassen.
In den Nordwestschweizer Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn sind aufgrund der Corona-Krise ab Donnerstag, 9. Juli 2020 in Gastronomiebetrieben wie Restaurants, Clubs, und Bars sowie bei Veranstaltungen nur noch 100 Besucher erlaubt, wenn weder Abstandsregeln eingehalten werden können noch Schutzmassnahmen wie Masken oder Abschrankungen vorgesehen sind, sondern lediglich das Erfassen von Kontaktdaten.
Sektorenbildung bei Events
Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Besuchern müssen die Organisatoren eine Unterteilung in Sektoren mit maximal 100 Personen anstatt wie bisher 300 vornehmen. Die Einschränkungen gelten dabei für öffentliche wie auch private Veranstaltungen. Das Tessin hat für Nachtclubs die Besucherzahlen bereits am 3. Juli heruntergesetzt.
Basel Stadt: Einschränkungen bis Ende 2020
Landesweit gilt für Schweizer Bars, Clubs, Diskotheken und Nachtlokalen die Höchstzahl von 300 Gästen. Die neuen Einschränkungen gelten in den vier Kantonen unterschiedlich lange: Im Kanton Basel Stadt bis Ende des Jahres, in Aargau zunächst bis Mitte August und im Kanton Solothurn und Basel Land bis Ende August.
Schutz vor Masseninfektion
Die Schutz-Massnahmen ergriffen die vier Nordwestschweizer Kantone in gemeinsamer Absprache mit dem Ziel einerseits die Gefahr einer Massenansteckung zu senken sowie eine Überforderung des Rückverfolgungssystems zu verhindern.