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In den USA muss Gruyère nicht aus der Schweiz stammen

Das amerikanische Parlament hat entschieden, dass der Begriff Gruyère in den USA nicht geschützt wird. Dort sei der Hartkäse mehr eine Käse-Art, unabhängig von seiner Herkunft.

Gruyère hat in der Schweiz eine lange Tradition: Bereits 1115 wurde die Käseherstellung in der Region Gruyère erstmals erwähnt. In Europa ist der Hartkäse daher durch die Herkunftsbezeichnung Gruyère AOP geschützt: Diese erhält der Käse allerdings nur, wenn er nach bestimmten Vorgaben des Schweizer «Pflichtenhefts» hergestellt wurde. Zudem muss er aus Freiburg, Bern, Neuenburg, Jura, Waadt oder dem französischen Grenzgebiet stammen.

Nun entschied ein US-amerikanischer Bundesrichter, dass in den USA verkaufter Gruyère überall hergestellt werden kann. Die Gruyère-Produzenten aus der Schweiz und Frankreich klagten gegen das Urteil, verloren allerdings, da der Käse in den USA nicht als Marke, sondern als Käse-Art oder allgemeiner Begriff gilt, der sich nicht unbedingt auf ein bestimmtes geografisches Gebiet beziehe. Und einen «allgemeinen Begriff» könne man in den USA nicht als Marke eintragen.

Medienberichten zufolge, seien Philippe Bardet, Chef des Verbands der Schweizer Gruyère-Produzenten, und seine Kollegen sehr enttäuscht. Zusammen mit den französischen Käseproduzenten versuchen die Gruyère-Verbände schon seit Jahren, den Käse als Herkunftsbezeichnung in den USA zu schützen. Gegen das aktuelle Urteil haben sie bereits Berufung eingelegt.

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
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