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Corona: Zertifikatspflicht wird auf Restaurants ausgeweitet

Ab Montag, 13. September gilt in Restaurants, Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen eine Zertifikatspflicht – Besucher müssen somit geimpft, genesen oder getestet sein.

Der Bundesrat veröffentlichte in seiner Sitzung vom 8. September eine ausgeweitete Zertifikatspflicht für Orte des öffentlichen Lebens: Wer ab Montag, 13. September, ein Restaurant, eine Bar oder ein Casino – im Innenbereich – besuchen möchte, muss somit geimpft, genesen oder getestet sein. Die ausgedehnte Zertifikatspflicht ist bis 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat kann die Massnahme auch früher wieder aufheben, sollte sich die Situation in den Spitälern entspannen.

Restaurant-Schliessungen verhindern

Das Zertifikat, das sich bereits für Discos und Grossveranstaltungen bewährt hat, steht allen offen und soll vor allem Veranstaltungen und Aktivitäten ermöglichen, die ohne Zertifikat zu gefährlich wären. So soll die Ausbreitung des Corona-Virus eingedämmt werden,  ohne Einrichtungen wie Restaurants direkt zu schliessen.

Zertifikatspflicht für Innenräume

Die Zertifikationspflicht gilt ausschliesslich im Inneren von Restaurants und Bars. Auf Terrassen ist hingegen kein Zertifikat nötig, ebenso nicht in Gassenküchen und Restaurationsbetrieben in Transitbereichen von Flughäfen. Auch der Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks oder Billardhallen wird auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt.

An Veranstaltungen in Innenräumen wie Konzerten, Theater, Kino, Sportveranstaltungen oder Privatanlässe wie Hochzeiten, gilt ebenfalls eine Zertifikatspflicht. In diesen Bereichen entfallen alle anderen Schutzmassnahmen, wie die Maskenpflicht. Gäste ohne Zertifikat in Restaurants, Bars oder an Events mit Zertifikatspflicht können mit 100 Franken gebüsst werden.

admin.ch

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
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