Ab 19. April dürfen die Aussenbereiche von Gastronomiebetrieben wieder aufsperren.

Ab 19. April dürfen die Aussenbereiche von Gastronomiebetrieben wieder aufsperren.
© Shutterstock

Corona: Restaurantterrassen dürfen wieder öffnen

Nach der Verlängerung des Gastro-Lockdowns beschloss der Bundesrat nun erste Öffnungsschritte: Ab Montag, 19. April, dürfen Restaurants ihre Terrassen wieder öffnen.

Nachdem der Lockdown für die Schweizer Gastronomie am 19. März erneut verlängert wurde, verkündetet der Schweizer Bundesrat bei der Medienkonferenz vom 14. April nun erste Lockerungsschritte: Die Aussenterrassen und Boulevard-Plätze von Restaurants, Bars und Cafés dürfen ab 19. April wieder aufsperren – unter Einhaltung verschiedener Schutzmassnahmen.

Die Corona-Lage sei zwar weiterhin fragil, das Risiko einer weiteren Öffnung ist für den Bundesrat aber vertretbar. Ausserdem schreite die Durchimpfung der Risikogruppen gut voran und das Testen werde laufend ausgedehnt.

Öffnung von Restaurant-Aussenbereichen

Für die Öffnung der Terrassen und Boulevard-Plätze von Restaurants gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt, zudem müssen von sämtlichen Personen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern gewährleistet werden oder eine Abschrankung angebracht werden.

Diskotheken und Tanzlokale bleiben weiterhin geschlossen. Da viele Gastronomiebetriebe mit den neuen Öffnungsschritten dennoch nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die finanzielle Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt.

Events und kulturelle Aktivitäten wieder möglich

Ebenso werden ab 19. April wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich sein, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind ab dann wieder erlaubt sowie gewisse Wettkämpfe. Die maximale Anzahl von Besuchern im Freien ist auf 100 Personen beschränkt, in Innenräumen auf 50 Personen. Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten muss das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands möglich sein – diese Massnahmen sind mit wenigen Ausnahmen verpflichtend.

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
Mehr entdecken
Mehr zum Thema
«If I can make it there, I'll make it anywhere...» New Yorks inoffizielle Hymne hat auch nach zwei Jahren Pandemie nichts von ihrer Richtigkeit eingebüsst. Für die Gastronomie hat sich dennoch (fast) alles verändert.
New York
Kulinarik-News aus New York
Die Corona-Pandemie liess im Big Apple auch gastronomisch keinen Stein auf dem anderen. Manche...
Von Angelika Ahrens