Die Altstadt von Luzern

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Corona: Kantone verschärfen Massnahmen für Gastro-Betriebe

Nach vier Kantonen in der Nordwestschweiz beschränkt nun auch Luzern die Personenanzahl für Gastro-Betriebe und Events.

Die vier Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn veranlassten mit 9. Juli, dass in Restaurants, Clubs und Bars sowie an Veranstaltungen nur noch 100 Personen zugelassen sind, das Tessin setzte bereits am 3. Juli die Besucherzahlen für Nachtclubs herunter. Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, zieht nun auch der Kanton Luzern nach und schränkt mit 17. Juli die Höchstzahl in Gastwirtschaftsbetrieben und bei Veranstaltungen ein.

Weitere Einschränkungen aufgrund steigender Fallzahlen

Seit der Lockerung der Massnahmen nach dem Lockdown steigt die Anzahl der Neuansteckungen mit dem Corona-Virus in vielen Landesteilen wieder an, wie auch in Luzern. Anfang Juli erweiterten die Luzerner Behörden daher bereits ihre Schutzmassnahmen. So mussten beispielsweise Clubs und Barbetriebe die Kontaktdaten ihrer Gäste aufnehmen. Aufgrund der steigenden Fallzahlen veranlasste der Kanton nun weitere Einschränkungen für Gastro-Betriebe.

Alle Massnahmen für den Kanton Luzern im Überblick

  • In Bar- und Clubbetrieben wird die Anzahl der Gäste auf 100 Personen beschränkt.
  • Die Betriebe können getrennte Sektoren mit jeweils 100 Personen betreiben.
  • Pro Sektor müssen die Kontaktdaten erhoben werden.
  • Ausserhalb der Sektoren muss entweder der Mindestabstand eingehalten oder eine Schutzmaske getragen werden.

Neue Gäste-Obergrenze für die Gastronomie

Mit 17. Juli senkt der Kanton Luzern die Obergrenze von 300 auf neu 100 Personen für Gastwirtschaftsbetriebe, wenn die Konsumation nicht ausschliesslich an einem festen Sitzplatz erfolgt oder weder Abstandsregeln eingehalten werden können noch Schutzmassnahmen wie das Tragen von Masken oder der Einsatz von Trennwänden vorgesehen sind.

Sektorenbildung bei Veranstaltungen

An öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als 100 Besuchern, an denen das Einhalten der Schutzmassnahmen nicht möglich ist, muss ebenso eine Unterteilung in Sektoren mit maximal 100 Personen vorgenommen werden. Unabhängig von der Anzahl der Gästesektoren müssen die Kontaktdaten pro Sektor erhoben werden.

lu.ch

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
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