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Corona: ID-Pflicht für Zürcher Clubs

Nach mehreren Corona-Fällen in Nachtlokalen, wie dem «Flamingo» und dem «Plaza», reagiert der Kanton Zürich mit verpflichtender Bekanntgabe von ID und Handynummer.

Nach zwei «Superspreader»-Vorfällen in Zürcher Clubs, veröffentlichte der Kanton Zürich am 1. Juli neue Massnahmen um die Corona-Krise einzudämmen. So soll in allen Zürcher Nachtlokalen und -bars ein Contact Tracing sichergestellt werden, wobei sowohl die Namen als auch die Handynummern der Gäste von den Gastronomiebetreibern aufgenommen werden müssen.

«Superspreader»-Fälle im «Flamingo» und «Plaza»

Bis Ende Juni meldeten insgesamt vier Schweizer Clubs, dass sich unter ihren Gästen Corona-Infizierte befanden: Neben dem «Terminus» in Olten im Kanton Solothurn und der «Tesla-Bar» in Spreitenbach, Aargau waren mit dem «Flamingo» und dem «Plaza» auch zwei Zürcher Nachtlokale unter den betroffenen Clubs. Im «Flamingp»-Club sollen sich mindestens fünf Personen bei einem Infizierten angesteckt haben, 300 Personen wurden daraufhin in  Quarantäne geschickt. Nun reagierte die Zürcher Regierungsrätin Natalie Rickli (SVP) auf die Fälle, die zum Teil miteinander zusammenhängen.

Handynummer und ID-Pflicht

«Das Corona-Virus ist unter uns», sagte Rickli in einer Pressekonferenz am 1. Juli. «Und natürlich ist es in den Clubs besonders gut möglich, dass sich das Virus verbreitet.» Ab Freitag, 3. Juli, müssen alle Zürcher Clubs somit den Namen, die Postleitzahl, die Handynummer sowie E-Mail-Adresse aller Gäste erfassen, um sicherzustellen, dass das Contact Tracing im Falle einer Corona-Ansteckung möglich ist.

Ende für Fantasienamen

Zudem soll beim Einlass die Handynummer, durch einen Anruf des Türstehers oder durch ein Ticketing-System, bei dem die Gäste den Vorverkauf nutzen, auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Auslöser für die verpflichtende Daten-Bekanntgabe waren mitunter die falschen Kontaktdaten, Fantasienamen und fehlenden Angaben vieler Partygäste des «Flamingo»-Clubs, die das Contact Tracing und somit die Suche nach möglichen Infizierten erheblich erschwerten.

Bereitstellung der Besucherlisten

Neben der Aufnahme der Gästedaten sind die Zürcher Clubs ab sofort auch dazu verpflichtet, dem Kanton den verantwortlichen Betreiber sowie drei weitere Personen zu nennen, die jederzeit Zugriff auf die Besucherlisten haben, um diese im Fall eines infizierten Gastes der Gesundheitsdirektion zur Verfügung zu stellen. Die Partybesucher sollen dann per SMS und E-Mail über eine mögliche Ansteckungsgefahr informiert werden.

zh.ch

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
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