Corona: Genf ruft Teil-Lockdown aus
In dem Kanton müssen mit Montag, 2. November, ab 19 Uhr alle Restaurants und Bars sowie andere öffentliche Einrichtungen schliessen.
Angesichts der zunehmenden Zahl an Corona-Infizierten und der damit verbundenen angespannten Situation im Gesundheitswesen erklärte der Genfer Staatsrat mit 2. November den Notstand und führt strengere Massnahmen ein, die vorläufig bis 29. November gelten. Damit ist der Westschweizer Kanton nach dem Jura, bereits der zweite Kanton, der nach dem Lockdown im Frühjahr den Notstand ausruft.
Alle Massnahmen im Überblick
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen
- Geschäfte, die keine Lebensmittel verkaufen und Betriebe der Unterhaltungbranche werden geschlossen
- Teilnehmerbeschränkungen von fünf Personen bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen
Schliessung von Restaurants und Bars
Ab 19 Uhr müssen alle Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Bars, Clubs und Discos geschlossen bleiben. Für Restaurants, Cafés, Einzelhandelsgeschäfte und Non-Food-Märkte sind allerdings Mitnahme- und Lieferdienste weiterhin erlaubt.
Unterhaltungsbranche weitgehend geschlossen
Ebenso gilt der Teil-Lockdown für öffentlich zugängliche Einrichtungen der Unterhaltungsbrache: Darunter fallen Museen, Kinos, Theater, Ausstellungshallen, Bibliotheken, Konzertsäle, Kasinos sowie öffentliche Eislaufbahnen. Offen bleiben dürfen Geschäfte mit Artikeln für den täglichen Bedarf, wie bespielsweise Lebensmittelgeschäfte, Apotheken sowie Geschäfte im Service-Bereich: Darunter fallen etwa Banken, Gartencenter oder Automechaniker. Verboten sind hingegen Tätigkeiten, die Dienstleistungen mit engem Körperkontakt anbieten, wie Coiffeure oder Kosmetik-Salons.
Weitere Personenbeschränkungen
Zudem veröffentlichte der Staatsrat, dass ab sofort an öffentlichen sowie privaten Veranstaltungen, sowohl in Innenräumen als auch im Freien, nicht mehr als fünf Personen erlaubt sind. Diese Regelung gilt auch im Familienkreis, ausser bei Haushalten mit mehr als fünf Personen. Ausnahmen gibt es für Beerdigungen sowie politische Anlässe, wobei auch hier nicht mehr als 50 Personen zugelassen sind.