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Corona: Bundesrat führt flächendeckend 2G-Regelung ein

Ab 20. Dezember haben beispielsweise zu Restaurants nur mehr Geimpfte oder Genesene Zutritt, eine Konsumation ist dann nur mehr im Sitzen möglich. In Bars und Discos gilt 2G+.

»Wir wissen nicht, ob es genügen wird«, sagte Alain Berset, der dem Eidgenössischen Departement des Innern vorsteht, am Freitagnachmittag (17. Dezember) und kündigte damit neue Corona-Massnahmen für die Schweiz an. Über die ab 20. Dezember geltenden Regelungen informierte er die Öffenltichkei im Rahmen einer Medienkonferenz. Vor allem die rasante Verbreitung der neuen Variante Omikron habe eine erneute Verschärfung notwendig gemacht, so der Grundtenor. Die vom Bundesrat präsentierten Massnahmen stellen den «Mindeststandard» dar, in einigen Kantonen gelten regional strengere Regeln.    

Die Massnahmen ab 20. Dezember 2021

  • 2G-Regel: Zu Innenräumen von Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie zu Veranstaltungsräumlichkeiten haben nur mehr geimpfte oder genesene Personen Zutritt.
  • 2G+-Regel: In Discos, Bars und wo es nicht möglich ist, eine Maske zu tragen, müssen Genpfte und Genesene zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen. Die Testpflicht entfällt für Jugendliche unter 16 Jahren sowie für Personen, deren die Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt.
  • Maskenpflicht in Innenräumen
  • Es darf nur im Sitzen konsumiert werden
  • Auf Masken- und Sitzpflicht kann von Betrieben, die der 2G-Regel unterliegen, verzichtet werden, wenn sie freiwillig die 2G+-Regel anwenden.
  • 3G-Regel für Veranstaltungen mit über 300 Personen im Outdoor-Bereich
  • Maskenpflicht an Schulen für die Sekundarstufe II, Empfehlung diese auch auf tiefere Stufen auszuweiten.
  • Für Treffen im privaten Bereich gilt eine Obergrenze von max. zehn Personen (inkl. Kinder), wenn eine der Personen älter als 16 Jahre und nicht geimpft oder genesen ist. Sind alle der Über-16-Jährigen geimpft oder genesen, gilt eine Obergrenze von 30 Personen im Innenbereich und 50 Personen im Freien.
  • Eine Homeoffice-Pflicht wird eingeführt, am Arbeitsplatz gilt die Maskenpflicht ab zwei Personen in einem Raum.
  • Bei der Einreise in die Schweiz ist ab 20. Dezember für Geimpfte und Genesene nur noch ein negativer Test (PCR 72 Stunden gültig, Antigen 24 Stunden) notwendig. Die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach der Einreise entfällt für diese Personen.

Die neuen Regelungen gelten bis 24. Januar 2022 und sollen einer Überlastung der Spitäler und Intensivstationen entgegenwirken. »Wir müssen vorsichtig beiben«, betonte Berset vor allem im Hinblick auf das bevorstehende Weihnachtsfest. Gleichzeitig richtete er seinen Appell an alle Eidgenossen, sich impfen oder boostern zu lassen und das nun wieder ausgeweitete kostenlose Testangebot in Anspruch zu nehmen.

Marion Topitschnig
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