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Corona: Basel-Stadt verschärft Massnahmen für Gastro-Betriebe

Die Basler Regierung führt ab 1. Dezember 2021 eine verschärfte Maskentragepflicht sowie Sitzpflicht für die Gastronomie ein.

Aufgrund der ungünstigen Entwicklung der epidemiologischen Lage erliess der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt am Dienstag, 30. November, neue Corona-Schutzmassnahmen für Restaurationsbetriebe sowie Veranstaltungen. Die neuen Massnahmen treten am Mittwoch, 1. Dezember,  in Kraft und werden vorerst bis 31. Januar 2022 gelten.

Maskenpflicht in Restaurants

Neben der Covid-Zertifikats-Pflicht für Gäste müssen in Basel-Stadt ab 1. Dezember alle Personen in Innenräumen von Restaurationsbetrieben, einschliesslich Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokalen, eine Gesichtsmaske tragen. Die Massnahme gilt sowohl für die Gäste als auch für die Mitarbeitenden. Zudem muss die Konsumation von Speisen und Getränken in Gastronomiebetrieben sitzend an den Tischen erfolgen.

Veranstaltungen und Messen

Neuerdings muss auch in Innenbereichen von Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport von allen Personen eine Gesichtsmaske getragen werden sowie bei Veranstaltungen und Messen, bei denen auch eine Sitzpflicht bei der Konsumation gilt. Veranstaltungen mit 300 bis 1'000 Teilnehmenden müssen ab dem 6. Dezember ausserdem dem Gesundheitsdepartement gemeldet werden.

regierungsrat.bs.ch

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
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